Jeder Reisende, der öfter mal mit dem Flugzeug unterwegs ist, wird das Ärgernis bei einer Verspätung kennen. Bisher war es jedoch immer so, dass eine Entschädigung bei Flugverspätung nicht erfolgte, der Passagier ging leer aus. Als einziger Weg blieb lediglich, komplett zurückzutreten, sofern dies noch möglich war, um den Ticketpreis erstattet zu bekommen. Jedoch hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) beschlossen, dass eine Entschädigung bei Flugverspätung gezahlt werden muss, allerdings ist es dazu erforderlich, dass die Verspätung mindestens drei Stunden zu betragen hat. Aber dies nicht nur diese Voraussetzung muss erfüllt sein.
Bei einer Entschädigung für Flugverspätung spielt auch die Entfernung eine Rolle
Grundsätzlich wurde eine Pauschale von bis zu 600 Euro festgelegt, die für Mehrkosten wie einer zusätzlichen Hotelunterbringung verwendet werden kann. Wer eine Entschädigung für Flugverspätung erhalten will, sollte wissen, wie viel er beanspruchen kann. Denn an den Zeitraum sind auch die Entfernungskilometer gekoppelt. Dies bedeutet im Klartext, dass beispielsweise bis 1.500 Kilometer 250 Euro bezahlt werden, bei Flügen, die eine Entfernung von mehr als 3.500 Kilometer beinhalten, werden die vollen 600 Euro an den Fluggast erstattet. Jedoch sollte der Passagier unverzüglich und möglichst schriftlich seine Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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